C2C Beschaffung

Wahl der Verfahrensart

  • Verfahrensarten
  • Vorteile von Verfahrensarten in Bezug zu C2C-Beschaffung

Eine grundlegende Weichenstellung für eine Beschaffung nach C2C erfolgt bei der Wahl der Verfahrensart. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Ausschreibung im Ober- oder Unterschwellenbereich handelt, denn davon hängen die Verfahrensart und die zu beachtenden Vorschriften ab. Übersteigt der Auftragswert die festgelegten Schwellenwerte, muss die Leistung EU-weit ausgeschrieben werden. Die Wahl der Verfahrensart ergibt sich für Dienst- und Lieferleistungen im Oberschwellenbereich aus § 14 VgV.

§ ÜBERSICHT ÜBER DIE VERFAHRENSARTEN §

  • Beim offenen Verfahren (oberhalb der EU-Schwellenwerte nach § 15 VgV) und der öffentlichen Ausschreibung (unterhalb der EU-Schwellenwerte nach § 9 UVgO), ist eine unbegrenzte Anzahl an Bietenden zur Abgabe von Angeboten zugelassen.
  • Beim nicht-offenen Verfahren (oberhalb der EU-Schwellenwerte nach § 16 VgV) bzw. der beschränkten Ausschreibung (unterhalb der EU-Schwellenwerte nach § 10 UVgO) wird eine begrenzte Anzahl an Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei EU-weiten Ausschreibungen ist im Vorfeld ein Teilnahmewettbewerb verpflichtend vorgeschrieben, bei dem die Bewerber*innen ihre Eignung darlegen müssen.  Beschränkte Ausschreibungen können nach § 11 UVgO auch ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb stattfinden.
  • Beim Verhandlungsverfahren (oberhalb der EU-Schwellenwerte nach § 17 VgV) und bei der Verhandlungsvergabe bzw. freihändigen Vergabe (unterhalb der EU-Schwellenwerte nach § 12 UVgO), kann die Auftraggeberin in Verhandlungen über die Angebote mit den bietenden Unternehmen gehen. Beide Verfahren können sowohl mit als auch ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. Dieses Verfahren wird insbesondere bei Aufträgen in Betracht gezogen, die konzeptionelle oder innovative Lösungen erfordern, oder wenn die Komplexität des Auftrags eine vorherige Verhandlung erfordert.
  • Bei einem wettbewerblichen Dialog (nur bei EU-weiten Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte nach § 18 VgV) beschreibt die Auftraggeberin ihre Bedürfnisse und Anforderungen an die zu beschaffende Leistung in der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen. Nach einem öffentlichen Teilnahmewettbewerb werden mit ausgewählten Unternehmen dann in einem Dialogverfahren Aspekte des Auftrags erörtert und ermittelt, wie der Bedarf am besten gedeckt werden kann.
  • Die Innovationspartnerschaft (nur bei EU-weiten Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte nach § 19 VgV), die mit dem Ziel der Entwicklung einer innovativen Lösung und deren anschließendem Erwerb eingegangen werden kann. Dieses Verfahren ist für Aufträge vorbehalten, bei denen der Beschaffungsbedarf nicht durch am Markt verfügbare Lösungen gedeckt werden kann.

Bei Auftragswerten unter 1.000 Euro besteht gemäß § 14 UVgO die Möglichkeit eines Direktauftrags ohne förmliches Verfahren. Teilweise lassen die einzelnen Bundesländer Direktaufträge auch bis zu deutlich höheren Beträgen zu.

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Verfahren, bei denen alle Interessenten teilnehmen können und Verfahren, bei denen eine Vorauswahl der Bietenden stattfindet. Diese Vorauswahl kann entweder durch einen Teilnahmewettbewerb oder durch eine Auswahlentscheidung des Auftraggebers getroffen werden. Eine solche Vorauswahl kann für eine C2C-inspirierte Beschaffung eine einfache und wirkungsvolle Maßnahme sein, denn die Auftraggeberin kann etwa nur solche Unternehmen zum Verfahren zulassen, die besonders nachhaltig, fair oder zirkulär wirtschaften bzw. schon nach C2C produzieren. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit wesentlich, dass der Beschaffungsgegenstand am Ende auch den gewünschten C2C-Kriterien entspricht.

Die Bedingungen für eine Vorauswahl der Bietenden durch die Auftraggeberin sind je nach Bundesland unterschiedlich. Grundsätzlich sind diese Verfahrensarten im Unterschwellenbereich einfacher zu wählen.

Bei Beschaffungen unter 1000 € können Aufträge ohne förmliches Verfahren als Direktauftrag an solche Unternehmen vergeben werden, deren Leistungen die gewünschten C2C-Kriterien erfüllen.

Checkliste zu Verfahrensarten:

  • Existieren Unternehmen, die die gewünschten Produkte bereits nach C2C-Kriterien anbieten?
  • Kann ein Vergabeverfahren gewählt werden, das eine Vorauswahl der Bietenden durch die Auftraggeberin erlaubt (z. B. Verhandlungsverfahren oder nicht-offene Verfahren)?
  • Ist der Beschaffungsbedarf so innovativ, dass vorhandenen Lösungen am Markt zur Deckung nicht ausreichen?