§ LEBENSZYKLUSKOSTEN §
Gemäß § 59 Abs. 1 VgV kann die öffentliche Auftraggeberin vorgeben, dass das Zuschlagskriterium „Kosten“ auf Grundlage der Lebenszykluskosten der Leistung berechnet wird.
Nach § 59 Abs. 2 VgV muss die öffentliche Auftraggeberin die Methode zur Berechnung der Lebenszykluskosten und die zur Berechnung vom Unternehmen zu übermittelnden Informationen in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen angeben.
“Die Berechnungsmethode kann umfassen
Eine Auflistung verschiedener Online-Tools zur Berechnung der Lebenszykluskosten sind im Kapitel “Hilfestellungen & Unterstützung” zu finden.
Erst wenn Umwelt- und Gesundheitsschäden auch bei der Beschaffung voll eingepreist werden, setzen sich Produkte und Dienstleistungen flächendeckend durch, die gut für unsere Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen sind.
In dieser Hinsicht erlaubt das Vergaberecht die Verwendung der Lebenszykluskosten als Zuschlagskriterium zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. Das Umweltbundesamt beschreibt die Verwendung auf seiner Website folgendermaßen: „Mit Hilfe der Lebenszykluskostenrechnung (englisch: „Life Cycle Costing“, LCC) lassen sich Produkte unter Berücksichtigung aller relevanten Kosten auf ihre Wirtschaftlichkeit hin vergleichen. Umweltfreundliche Produkte erweisen sich dabei in vielen Fällen – selbst bei höheren Anschaffungskosten – als die wirtschaftlichste Variante.”26
Dennoch dient in der kommunalen Vergabepraxis meist noch der Anschaffungspreis als gängige Bewertungsgrundlage. Dadurch werden allerdings viele Kosten ausgeklammert, die über den Produktlebenszyklus entstehen, wie die folgende Abbildung zeigt.
Lebenszykluskosten bilden im Vergleich zu den Anschaffungskosten also in der Regel die realen Kosten eines Produktes ab, insbesondere wenn dabei sogenannte externe Effekte auf Mensch und Umwelt mitberücksichtigt werden.
Die Berechnung der Lebenszykluskosten kann nach §59 Abs. 2 Satz 5 VgV folgende Punkte umfassen:
“Die Berechnungsmethode kann umfassen […] Kosten, die durch die externen Effekte der Umweltbelastung entstehen, die mit der Leistung während ihres Lebenszyklus in Verbindung stehen, sofern ihr Geldwert nach Absatz 3 bestimmt und geprüft werden kann; solche Kosten können Kosten der Emission von Treibhausgasen und anderen Schadstoffen sowie sonstige Kosten für die Eindämmung des Klimawandels umfassen.”
Demnach lassen sich Schäden an Mensch und Umwelt – sofern sie quantifizierbar sind – internalisieren. Auf diese Weise erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, aus C2C-Perspektive ein wirklich ganzheitlich gutes Produkt zu beschaffen.
Da diese externen Effekte auf Mensch und Umwelt bei C2C-Lösungen oft sehr gering sind (oder sogar positiv ausfallen) können C2C-Produkte im Vergleich zu konventionellen Produkten unter dem Strich das wirtschaftlichste Angebot darstellen, wenn Lebenszykluskosten inklusive externer Effekte in die Zuschlagsberechnung mit einbezogen werden.Verschiedene Organisationen wie das Umweltbundesamt stellen Online-Tools zur Berechnung von Lebenszykluskosten zur Verfügung. Weitere Tools sind im Kapitel “Hilfestellungen & Unterstützung” aufgelistet.
RECHENBEISPIEL ZU LEBENSZYKLUSKOSTEN
Ein fiktives Rechenbeispiel der Universität der Bundeswehr München27 zeigt am Beispiel von Büromöbeln die Funktion und Berechnung von Lebenszykluskosten.
Während die Anschaffungskosten in Jahr 1 bei Variante 1 mit 130.000 Euro deutlich geringer sind als bei Variante 2 mit 160.000 Euro, liegen die Lebenszykluskosten am Ende des Betrachtungshorizonts für Variante 1 bei 176.550 Euro und bei Variante 2 lediglich bei 172.642 Euro.
Die zunächst höheren Anschaffungskosten werden durch geringere Wartungskosten und geringere externe Effekte ausgeglichen.
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